Preisträger Bürgerpreis 2020 des Bayerischen Landtags - Sozialpreis 2020 der Bayerischen LandesstiftungPreisträger Bürgerpreis 2020 des Bayerischen Landtags - Sozialpreis 2020 der Bayerischen Landesstiftung
 
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Wichtig zu wissen

Die Gespräche und Kontakte im Rahmen der Nachbarschaftshilfe „Wir füreinander“ unterliegen selbstverständlich der gesetzlichen Schweigepflicht.


Das ehrenamtliche Engagement ist über den Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V. versichert.

 

Leitfaden „Versicherungsschutz“

Das vielfältige Engagement von Freiwilligen birgt gelegentlich Risiken, die zu entsprechenden Personen- oder Sachschäden führen können.

 

Versicherungsschutz gewährt der Projektträger: Caritasverband Neuburg-Schrobenhausen e.V.

  1. Gesetzliche Unfallversicherung
  2. Haftpflichtversicherung
  3. Dienstreise-Fahrzeugversicherung
  4. Rabatt-Verlust-Versicherung

1. Gesetzliche Unfallversicherung

Grundsatz:Freiwillig tätige Personen sind bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Personenschäden, die sie erleiden, versichert.

 

Zuständig:ist die jeweilige Berufsgenossenschaft des Trägers für den der Freiwillige tätig ist.

 

Meldung:erfolgt über den Träger

 

Beginn:mit Aufnahme der Tätigkeit für einen kirchlich-caritativen Träger, automatisch, Kraft Gesetz

 

Leistungen:bestehen unabhängig vom Verschulden

 

2.Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen gewähren freiwillig tätigen Personen im Falle einer persönlichen gesetzlichen Haftung gegenüber Dritten Versicherungsschutz für Personen- u. Sachschäden, die bei der Ausübung ihrer kirchlich-caritativen Tätigkeit entstanden sind. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

Entscheidend für den Versicherungsschutz ist der Nachweis einer Beauftragung durch den Träger, auf dessen Veranlassung hin gehandelt wird. Selbst kurzfristige Hilfeleistungen müssen auf einem derartigen Auftrag beruhen.

 

Personenschäden gegenüber Dritten Betriebshaftpflichtversicherung:

Sachschäden gegenüber Dritten

 

Leistungen des Versicherers: Rechtliche Prüfung von Ansprüchen dem Grunde und der Höhe nach

 

Höhe der Haftung: derzeit 7,5 Mio € pauschal für Personen und Sachschäden je Schadensfall

 

3. Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung

Wenn das eigene Auto für das freiwillige Engagement genützt wird, soll sichergestellt sein, dass diese Fahrzeuge versichert sind. Dabei geht es um den Ersatz des Schadens beim Fahrzeug des Unfallgegners bzw. um den Schaden am eigenen Fahrzeug.

 

Im Falle des Verschuldens durch den Unfallgegner, erstattet dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden.

 

Auch wenn der Freiwillige Kfz-Vollkasko incl. Teilkasko-Versicherung hat, soll der Schaden direkt an den Vertrag des Caritasverbandes herangetragen und der eigene Kasko-Versicherer nicht belastet werden.

 

Rechtl. Situation: Mitarbeiter und Ehrenamtliche, die ihr privateigenes Fahrzeug im Auftrage des Dienstherrn für Dienstfahrten einsetzen - einfach fahrlässig einen Unfall verursachen und dabei auch ihr eigenes Fahrzeug beschädigen - haben einen Schadensersatzanspruch für den am eigenen Fahrzeug erlittenen Schaden gegen den Träger.

 

Selbstbeteiligung pro Schadensfall: 150,-- €

 

4. Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung und Rabatt-Verlust-Versicherung

Ehrenamtlicher Mitarbeiter verursacht Schaden am eigenen Pkw und einen Drittschaden:

 

Schaden am Dritten wird über die eigene Kfz-Haftpflicht-Versicherung abgerechnet. Die Gefahr der Prämienrückstufung gleicht der Projektträger bei einer „Dienstfahrt“ über die Rabatt-Verlust-Versicherung aus. Über die Zahlung des Rabattverlustes über einen Zeitraum von 5 Jahren wird der finanzielle Nachteil ausgeglichen.

 

WICHTIG: Überprüfung der eigenen KFZ-Versicherung Tarif: „Fahrzeug wird ausschließlich zu Privatzwecken genutzt“ Änderung: „Fahrzeug wird überwiegend zu Privatzwecken genutzt“

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